Symboldbild Datenschutz und Datensicherheit

Datensicherheit und DSGVO

Lesedauer: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wie sicher sind meine digitalen Assets aufgehoben?

Ihre digitalen Assets (Bilder, Videos, Grafikdateien etc.) werden sicher verschlüsselt in europäischen Hochleistungsrechenzentren gespeichert und verarbeitet. Bei der Auswahl des Rechenzentrums hat unser Team größte Sorgfalt walten lassen und verlässt sich ausschließlich auf eine ISO 27001 und ISO 27018 zertifizierte Betreibergesellschaft.

Im ruhenden Zustand befinden sich Ihre digitalen Assets in AES-256 verschlüsselten Speichercontainern. Darüber hinaus sind alle Transportkanäle mit einem SSL-Zertifikat gesichert.

Ihre Daten werden nach dem erfolgreichen Upload mehrfach gespiegelt und als redundantes Datenbackup in einem separaten Speichercontainer sicher aufbewahrt. Sollten Sie daher versehentlich Daten löschen, können Sie sich vertrauensvoll an unser Supportteam wenden.

Werden meine Daten DSGVO-konform gespeichert?

Wir sichern Ihnen eine DSGVO-konforme Speicherung Ihrer Daten zu. Selbstverständlich können Sie einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns schließen. Hierfür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wenden Sie sich dazu gern an unser Support-Team.

Besteht die Möglichkeit eine Zusatzvereinbarung gemäß §203 StGB zu schließen?

Speziell für unsere Kunden mit besonderem Schutzbedarf (Dienstgeheimnisträger, Klinikbetreiber, öffentliche Träger etc.) bieten wir den teamnext | Media Hub als Private Cloud an (gehostet in einem deutschen Rechenzentrum). Im Rahmen unseres Private Cloud Angebots besteht die Option, eine Zusatzvereinbarung gemäß §203 StBG als Ergänzung zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) zu schließen. Für weitere Informationen zur Lösung als Private Cloud melden Sie sich gerne direkt bei unserem Team.

Privacy by Design und Privacy by Default

Bei der Entwicklung des teamnext | Media Hubs haben wir größten Wert auf die Einhaltung der Privacy by Design und der Privacy by Default Grundsätze gelegt. Mit Inkrafttreten der DSGVO gehören die beiden Grundsätze nicht mehr nur zu den Idealvorstellungen von Datenschützern, sondern sind verpflichtend für alle Unternehmen mit Kunden innerhalb der Europäischen Union geworden.

Im Paragraph 25 der DSGVO „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ werden die beiden Grundsätze im Detail erläutert.

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